Förderverein – SEPA-Umstellung

 

Mitgliedsantrag-Förderkreis

Mitteilung-SEPA-Umstellung

 

Förderkreis des SSV Kirchenpingarten

Gläubiger-Identifikationsnummer DE96ZZZ00001486706

 

Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung

 

Sehr geehrte Mitglieder,

wir nutzen im Rahmen der bestehenden Mitgliedschaft für Zahlungen die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir ab dem 01.06.2014 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um.

 

Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.

Dieses Lastschriftmandat wird durch

– unsere oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer

– Ihre Mandatsreferenznummer

gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts unternehmen. Lastschriften werden weiterhin von Ihrem bisherigen Konto eingezogen.

> Der Beitragseinzug für das Jahr 2014 erfolgt am 24.10.2014.

> Für die Folgejahre wird der Mitgliedsbeitrag jeweils am 24.10. bzw. am nächstmöglichen Bankarbeitstag Ihrem Konto belastet.

 

Sollte Ihre Bankverbindung nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um Nachricht. Ihre IBAN und den BIC finden Sie z. B. auf der Rückseite Ihrer Bankkarte und auf Ihrem Kontoauszug. Sofern Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, kontaktieren Sie uns gerne.

 

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